Directors Dealings

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie sonstige Personen, die bei einem deutschen börsennotierten Unternehmen Führungsaufgaben wahrnehmen, verpflichtet, sowohl dem Unternehmen als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Meldung zu machen, wenn sie Aktien des Unternehmens oder mit diesen Aktien verbundene Rechte erwerben oder veräußern. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für bestimmte mit den Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern bzw. sonstigen Führungspersonen des Unternehmens eng verbundene Personen (z.B. Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder) sowie für juristische Personen, Gesellschaften und Einrichtungen, bei denen ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied, eine sonstige Führungsperson oder eine solchen Führungspersonen nahe stehende Person Leitungsaufgaben wahrnimmt oder diese kontrolliert.

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